Jugendvollversammlung

Einmal im Jahr findet die Jugendvollversammlung statt. Zu dieser werden alle Mitglieder des DAV-Leipzig eingeladen, welche einschließlich 26 Jahren alt sind.

Die nächste Jugendvollversammlung wird am 06.03.2024 in präsenz stattfinden

Hierfür laden wir alle DAV-Mitglieder der Sektion Leipzig bis zum vollendeten 26 Lebensjahr, sowie alle Jugendleiter*innen, JDAV-Funktionsträger*innen von Jugendgruppen herzlich ein.

Getagt wird am 06.03.2024, 16:15 Uhr, im Hörsaal Süd Campus Jahnallee (Einlass 16:00 Uhr, Ende spätestens 19 Uhr).

Du bestimmst mit! – Bringe dich mit deinen Ideen, Wünschen und Erfahrungen ein. Teile uns dazu mit, was noch auf die Tagesordnung soll und/ oder stelle einen Antrag. Bitte sende alles an jugendreferat@dav-leipzig.de

Abstimmungsberechtigt sind alle DAV-Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Tagesordnung (vorläufig)

  1. Begrüßung & Warm-up
  2. Was war 2023 – Berichte
    1. Bericht Jugendausschuss
    2. Bericht Jugendreferat (inklusive TJB & Sommerfahrt)
  3. Was kommt 2024 – Planung für das anstehende Jahr
  4. Gruppenberichte von Gruppe 1 & 2
  5. Jugendetat 2024
    1. Gesamtübersicht für 2024
  6. Gruppenberichte von Gruppe 3 & 4
  7. Anträge
  8. Gruppenberichte von Gruppe 5 & 6
  9. Wahlen
    1. Vorstellung und Wahl der neuen Jugendreferentin
    2. Vorstellung und Wahl des Jugendausschusses
    3. Vorstellung und Wahl der Delegierten für Landesjugendversammlung
  10. Gruppenberichte von Gruppe 7 & 8
  11. Sonstiges
  12. Gruppenberichte von Gruppe 9 & 10
  13. Und tschüss! – Verabschiedung

Wir freuen uns auf deine Teilnahme und eine tolle Jugendvollversammlung!

 

Auszug aus der Jugendordnung

§4 Jugendvollversammlung

  1. Die Jugendvollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Sektionsjugend.
  2. 1.  Teilnahme- und stimmberechtigt in der Jugendvollversammlung sind alle Mitglieder der Sektionsjugend bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig.
  3. Teilnahmeberechtigt sind ferner alle  Mitglieder nach § 1, wenn sie nicht schon nach Abs. 2 teilnahmeberechtigt sind, alle Leiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen der Sektion und der geschäftsführende Sektionsvorstand sowie Gäste auf Einladung des Jugendausschusses.
  4. Die Jugendvollversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  5. Eine*r der beiden Jugendreferent*innen, im Fall seiner*ihrer Verhinderung ein Mitglied des Jugendausschusses, leitet die Jugendvollversammlung. Die Moderation der Versammlung kann von dem*der Versammlungsleiter*in auf Dritte übertragen werden.
  6. Die ordentliche Jugendvollversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Jugendausschuss (siehe § 7) vorbereitet und ist mit einer Frist von mindestens 4 Wochen durch Einladung in Schriftform, bevorzugt per E-Mail, unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung an den in Abs. 2 und Abs. 3 genannten Personenkreis einzuberufen. Ein Antrag auf Änderung der Sektionsjugendordnung muss mit der Einladung bekannt gegeben werden.
  7. Eine*r der beiden Jugendreferent*innen kann jederzeit aus dringlichem Grund eine außerordentliche Jugendvollversammlung einberufen. Er*Sie muss eine außerordentliche Jugendvollversammlung einberufen, wenn dies entweder von der Mehrheit der Mitglieder des Jugendausschusses gefordert oder schriftlich, bevorzugt per E-Mail, von mindestens 10 der in Abs. 2 genannten Mitglieder der Sektionsjugend unter Angabe des Beratungsgrundes beantragt wird.
  8. Die außerordentliche Jugendvollversammlung muss spätestens 8 Wochen nach Antragsstellung stattfinden und ist spätestens zwei Wochen vorher in Schriftform, bevorzugt per E-Mail, unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die in Abs. 2 und Abs. 3 genannten Mitglieder der Sektionsjugend einzuberufen.

 

§5 Aufgaben der Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Wahl der Jugendreferentin und des Jugendreferenten und Vorschlag einer der beiden Personen zur Wahl in den Sektionsvorstand
  2. Wahl der Mitglieder des Jugendausschusses bis zur nächsten ordentlichen Jugendvollversammlung
  3. Wahl der Delegierten für den Landes- und Bundesjugendleitertag aus dem Kreis derjenigen, die zum Zeitpunkt der jeweilig nächsten Tagung voraussichtlich die Teilnahmevoraussetzung erfüllen, bis zur nächsten ordentlichen Jugendvollversammlung.
  4. Erarbeitung von grundlegenden Positionen der Sektionsjugend
  5. Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit der Sektion
  6. Beschluss des Jahresrahmenprogramms und der Verwendung des Jugendetats
  7. Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Jugendreferentin und den Jugendreferenten, seine*ihre Stellvertreter*innen und den Jugendausschuss
  8. Entgegennahme und Diskussion des Arbeits- und Finanzberichts der Jugendreferentin und des Jugendreferent und des Jugendausschusses
  9. Beschluss und Änderung der Sektionsjugendordnung